Das OVG Schleswig-Holstein hat in zwei Eilverfahren die Beschwerden des Trägervereins der Freien Dorfschule Lübeck gegen die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, mit denen die vom Bildungsministerium verfügte sofortige Schließung der Schule und die Einstellung der Zahlung von Zuschüssen bestätigt wurden, zurückgewiesen (Az. 3 MB 11/ 23 und 3 MB 9/23).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat