Wer von seinen Eltern für den Fall, dass diese versterben, mit der Bestattung beauftragt wird, erlangt im Zweifel dadurch ein umfassendes Recht zur Totenfürsorge. Dies betrifft auch die Frage, wo die Eltern ihre letzte Ruhestätte finden sollen. Weitere Geschwister sind dann von dieser Entscheidung ausgeschlossen. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 8 O 282/22).
Aktionsplan zur Elektrifizierung: Rolle von Rechenzentren im Energiesystem
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Elektrifizierung vorgelegt. Ziel ist es, den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch bis 2040 deutlich zu erhöhen und damit die