Das VG Münster hat den Eilantrag eines Kindes abgelehnt, die Stadt Münster zu verpflichten, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder – hilfsweise – in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen (Az. 6 L 676/23).
Privatautonomie: Kein Kontrahierungszwang für Privatschule bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten
Grundsätzlich kann das Interesse einer privaten Schule es rechtfertigen, sich von einem Schüler zu trennen. Ein Kontrahierungszwang ist nur anzunehmen, wenn die Verweigerung des Abschlusses