Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die schriftstellerische Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts und -steuerberaters und die Lehrtätigkeit einer angestellten Ärztin jeweils untrennbar mit der Arbeitnehmertätigkeit verbunden sind, so dass jeweils die Betriebsausgabenpauschale für hauptberufliche und nicht für Nebentätigkeiten zu gewähren ist (Az. VIII R 29/20).
Privatautonomie: Kein Kontrahierungszwang für Privatschule bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten
Grundsätzlich kann das Interesse einer privaten Schule es rechtfertigen, sich von einem Schüler zu trennen. Ein Kontrahierungszwang ist nur anzunehmen, wenn die Verweigerung des Abschlusses