Im Streit um Ansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 2.592,60 Euro ab. Zwischen den Parteien war streitig, was unter der Buchung eines „Doppelzimmer“ zu verstehen war (Az. 242 C 403/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese