Hinweisgeberschutz: DStV bietet Hilfestellung für Kanzleien bei der Einrichtung interner Meldestellen

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten. Es schreibt für größere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten die Einrichtung sog. interner Meldestellen verpflichtend vor. Die Einrichtung von Meldestellen kann daher abhängig von der Kanzleigröße ggf. auch für Steuerberater relevant sein. Der DStV gibt erste Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.