Vorschläge der EU-Kommission zielen darauf ab, dass die Vorteile der Digitalisierung besser genutzt werden. Es geht um einen besseren Informationsaustausch zwischen den nationalen Trägern/Behörden, eine beschleunigte Anerkennung und Gewährung von Leistungen über die Grenzen hinweg und einen geringeren Verwaltungsaufwand für die Bürger. Sie werden so einfacher im Ausland leben, arbeiten und reisen können. Dazu kommt, dass Unternehmen leichter in andere EU-Länder expandieren können.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III