Die Welle bürokratischer Belastungen für Unternehmen, Berufsstand und Verwaltung aufgrund neuer EU-Gesetzgebung wächst weiter und weiter. Mit dem One-in-One-out-Prinzip führt die EU-Kommission nun ein Instrument zur besseren Belastungssteuerung ein. In einem Interview im Auftrag des EU-Parlaments haben sich die EFAA und der DStV für dessen konsequente Anwendung ausgesprochen.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III