Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2533 / 19 / 10026 :004).
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III