Aktuelle Frühindikatoren, wie Auftragseingänge und Geschäftsklima, aber auch die verhaltende Entwicklung der Weltkonjunktur, deuten auf ein erneut schwaches drittes Quartal hin; frühestens zum Jahreswechsel 2023/24 ist lt. BMWK mit einer spürbaren konjunkturellen Belebung zu rechnen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese