Im ersten Halbjahr 2023 wurden lt. IfM Bonn 46.400 Betriebe einer Hauptniederlassung gegründet. Darunter fallen Gründungen mit einem Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag – oder mit mindestens einem abhängig Beschäftigten. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 blieb die Zahl dieser Gründungen weitestgehend konstant.
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an