BFH: Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Organträger gegenüber dem FA die Umsatzsteuer 2012 aus der geänderten Steuerschuldnerschaft mit dem Bauträger schuldet, wenn der Organträger durch eine umsatzsteuerliche Organschaft Steuerschuldner ist, gleichzeitig über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Bauträger die Erstattung der von ihm entrichteten Umsatzsteuer beantragt hat (Az. V R 5/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig

Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung