Der Bundestag hat der „Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung“ (BT-Drucks. 20/7538, 20/7675 Nr. 2) zugestimmt.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden