Das Bundesdatenschutzgesetz soll nach einer Evaluierung überarbeitet und insbesondere die Datenschutzaufsicht vereinheitlicht werden. Die BRAK begrüßt das im Grundsatz, hält aber an ihrer Forderung fest, die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft zum Schutz des Mandatsgeheimnisses in die Hände der anwaltlichen Selbstverwaltung zu legen.
Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig
Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung