Das Bundesdatenschutzgesetz soll nach einer Evaluierung überarbeitet und insbesondere die Datenschutzaufsicht vereinheitlicht werden. Die BRAK begrüßt das im Grundsatz, hält aber an ihrer Forderung fest, die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft zum Schutz des Mandatsgeheimnisses in die Hände der anwaltlichen Selbstverwaltung zu legen.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden