Wer keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat, darf über Nachbars Grundstück gehen, auch wenn es den Nachbarn stört. Das „Notwegerecht“ hat Vorrang, so das LG Lübeck (Az. 3 O 309/22).
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S