Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in 2. Lesung abgelehnt.

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