Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann später aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Wird mit dem Erbvertrag eine weitere vertragliche Verpflichtung wie z. B. ein Ehevertrag verbunden, besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser kombinierten Urkunde. Dies gilt auch, wenn der kombinierte Vertrag später aufgehoben wurde. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 63/23).
Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Das BMF gibt die Verlängerung der Übergangsregelung des Schreibens vom 15.12.2021 in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2026 bekannt