Das BMF hat am 25.09.2023 auf das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung nach § 28 Energiesteuergesetz aufmerksam gemacht.
Vorsteuerabzug bei Konkurrenz der umsatzsteuerlichen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG
Das FG Niedersachsen hatte sich bei seiner Entscheidung – soweit ersichtlich erstmals – mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr.