Das Bundesministerium des Innern und für Heimat befasst sich derzeit mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Bei dieser Gelegenheit regt die WPK an, § 34 Abs. 1 BDSG um eine weitere Ausnahme zu ergänzen, sodass die die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO in bestimmten Fällen beschränkt wird.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.