Wohnflächenverordnung: Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer

Die Regelungen der Wohnflächenverordnung, die Kellerräume von der Wohnflächenberechnung ausnehmen, sind im Verhältnis des neuen Eigentümers gegenüber dem unberechtigt nutzenden Voreigentümer nicht maßgeblich. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 9 U 36/21).

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