Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne kann man eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das LG Lübeck entschied, wer die Prozesskosten trägt, wenn das Profil schon freigegeben wird, bevor das Gericht entscheiden kann (Az. 15 O 2/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese