Die im BMF-Schreiben vom 4. April 2023 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (Az. III C 2 – S-7221 / 19 / 10002 :004).
DStV warnt vor Überregulierung des Berufsstands bei Geldwäscheprävention
Die AMLA hat einen Entwurf technischer Regulierungsstandards zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten veröffentlicht – diese gelten auch für Steuerberater. Der DStV hat Stellung bezogen: Neue Vorgaben dürfen