Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. So entschied das BAG (Az. 3 AZR 250/22).
Nachhaltigkeit gewinnt bei Kreditverhandlungen mit größeren Mittelständlern an Bedeutung
Die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mögen in den vergangenen Monaten etwas aus dem öffentlichen Fokus gerückt sein. Die deutschen Banken beachten klimabedingte Risiken aus regulatorischen