Ein aus Syrien stammender Flüchtling, der in seinem Heimatland acht Semester lang islamische Rechtswissenschaften studiert und nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Studium der „Sozialen Arbeit“ aufgenommen hat, kann dafür Ausbildungsförderung beanspruchen. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 1659/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese