Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. Dies entschied der BFH (Az. I R 42/19).
EU-Strategie „KI-anwenden“ eröffnet Chancen für KMU und Verwaltung
Mit der Strategie „KI-anwenden“ möchte die EU-Kommission den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa beschleunigen. In seiner Stellungnahme hatte der DStV den verstärkten Einsatz von