Das LG Frankfurt hat Eilanträge der Herstellerin einer markenrechtlich geschützten und weltweit bekannten Luxus-Handtasche zurückgewiesen. Sie könne sich nicht mit Erfolg auf europäischen Markenrechtsschutz berufen. Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Herstellerin der Luxus-Handtasche und der Kunstfreiheit der Antragsgegnerin (Az. 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23).
WPK Magazin Ausgabe 2/2026
Die WPK hat ihr Magazin 2/2026 veröffentlicht.