Die EU hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen.
WPK Magazin Ausgabe 2/2026
Die WPK hat ihr Magazin 2/2026 veröffentlicht.