Die von der beklagten Bank verwendete Software integrierte bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucherimmobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen pauschalierten sog. Institutsaufwand in Höhe von 300 Euro. Dies ist unzulässig, sofern dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder vollständig entfallenden Schadens möglich ist, entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 214/22).
Unternehmen können auf internationale Datentransfers nicht verzichten
Ob Cloud-Plattformen, Videokonferenzen und Kollaborationstools oder Rund-um-die-Uhr-Support: 62 Prozent der Unternehmen in Deutschland überträgt personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU. Zugleich fordern 78 Prozent