Der BGH erneut hat die Anforderungen aufgelistet, die bei der Versendung eines Schriftsatzes per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) durch Mitarbeitende und deren abschließender anwaltlicher Kontrolle einzuhalten sind. Besonders wichtig: Ein klarer und eindeutiger Dateiname für Schriftsätze, der Verwechselungen ausschließt (Az. VIa ZB 24/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
IMK Konjunkturindikator: Unsicherheit bleibt bestehen
Die konjunkturelle Lage bleibt weiterhin unsicher. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des IMK der Hans-Böckler-Stiftung, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen