Im Streit um den Umfang eines gebuchten Hochzeitspakets wies das AG München die Klage auf Zahlung von 1.399,95 Euro ab (Az. 223 C 15920/22).
Messebesucher haftet für Sturz vom Balance Board selbst
Das LG München I hat die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Sportmesse rechtskräftig abgewiesen (Az. 32