Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 ihr Arbeitsprogramm für 2024 angenommen. Es legt ein besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung der Vorschriften für Bürger sowie Unternehmen in der gesamten EU.
BFH zur Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG auch bei der Übertragung von