Wechselt ein Einrichtungsträger zur Deckung des Herstellungsaufwands von einer Beitragsfinanzierung auf eine reine Gebührenfinanzierung mit unterschiedlichen Gebühren für Beitragszahler und -nichtzahler, darf ein Herstellungsaufwand, für den hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist, aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht über Benutzungsgebühren gedeckt werden. So entschied das BVerwG (Az. 9 CN 3.22).
BRAO-Reform: Regierung beschließt Gesetzentwurf zu Kammeraufsicht und Kanzleiabwicklung
Die Reform der aufsichtsrechtlichen Verfahren von Rechtsanwaltskammern wird weiter vorangetrieben. Kurz vor Weihnachten beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf. Er greift an einigen Stellen von der