Das LG München I hat die Klage einer Wanderin gegen ihren Begleiter auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 8.500 Euro wegen eines Helikoptereinsatzes abgewiesen (Az. 27 O 3674/23).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26