Der BGH entschied, dass bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern der Pfandbetrag gesondert anzugeben ist (Az. I ZR 135/20).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26