Fluggastrechte und Anerkennung der Qualifikation zugewanderter Fachkräfte – über diese und weitere Neuerungen im November 2023 informiert die Bundesregierung.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber