Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut tritt in Kraft

Das BMF hat dem sog. Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut in Schleswig-Holstein am 20. und 21. Oktober 2023 zugestimmt. Hierauf weist das FinMin Schleswig-Holstein hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten