Die EU-Kommission hat eine Änderungsrichtlinie zur sog. ADR-RL (Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, 2013/11/EU) veröffentlicht sowie eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden, angenommen. Das berichtet die BRAK.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese