Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So entschied das LG Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit (Az. 6 O 75/23).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.