Im Streit um Schadensersatz aufgrund eines Vorfalls in einer Tiefgarage einer Wohnanlage wies das AG München die Klage ab. Denn es liegt keineswegs auf der Hand, dass das schädigende Ereignis nur auf einem Versagen von Haltevorrichtung und/oder Sicherheitssystemen des Ausfahrtstores beruhen kann (Az. 1290 C 17690/22).
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten