Mit der 11. Novelle des GWB verfügt das Bundeskartellamt über zusätzliche Instrumente und kann zielgerichtet überall dort eingreifen, wo der Wettbewerb nicht funktioniert. Die Novelle tritt jetzt in Kraft.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015