Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat der 21. Senat die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung verneint (Az. L 21 U 85/21).
Junge und angehende Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau
Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, wünschen sich von der Politik laut KfW Research vor allem weniger