Der Vorstand der WPK hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle vorzuschlagen. Darin soll klargestellt werden, dass die Kommission für Qualitätskontrolle Auflagen und eine Sonderprüfung auch in Kombination erlassen kann.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Hochschulkanzlerin erfolglos
Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens