Bundesgerichtshof zur Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz

Der BGH entschied, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen (Az. V ZR 192/22).

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