Das AG München wies eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Grabpflege bis zum Ablauf des Grabnutzungsrechts ab (Az. 158 C 16069/22).
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine