Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, liegen Beschäftigung und Umsätze in der Gastronomie nach wie vor deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür