Der BFH hat für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als („neuer“) Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als „alter“ Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird (Az. I R 21/20).
Bundesregierung, Wirtschaft und Forschung richten Plattform Industrie 4.0 auf industrielle KI aus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wollen gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft bis zum Jahr