Genügt das bei der Conterganstiftung geführte Verfahren auf Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Stiftung im Einzelfall zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 16 A 1884/22).
Stellungnahme zur Initiative der EU-Kommission für die Portabilität von Kompetenzen
Die Europäische Kommission hat eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt und dazu vorab eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durchgeführt. Die WPK befürwortet