Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. So entschied das FG Köln (Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann