Die Eigentümerin eines Einfamilienwohnhauses im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereichssatzung) darf auf einer aus dem Straßenraum einsehbaren Dachfläche ihres Hauses eine Photovoltaikanlage errichten. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 28 K 8865/22).
Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die BStBK hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) überarbeitet.