Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen ab Dezember 2023.
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und